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Zeitarbeit – Missstände schon lange bekannt | Knapp jeder zehnte Zeitarbeiter erhält ergänzende Leistungen vom Staat | Verbandszugehörigkeit kein Qualitätsmerkmal



Sindelfingen, 20. Januar 2010 (openPR) | „Alle reden über die Verleihpraktiken von Schlecker und scheinen zu übersehen, dass es sich dabei nur um die Spitze des Eisbergs handelt“, kommentiert Norbert Fuhrmann, Geschäftsführer der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit (IQZ) die aktuelle Diskussion über Niedriglöhne in der Zeitarbeit. „Schlecker ist bei weitem kein Einzelfall und die Zugehörigkeit von Personaldienstleitern zu einem der Unternehmerverbände kein Garant für faire Bezahlung“, warnt Fuhrmann vor einer Debatte, in der die Beteiligten auf schnelle Lösungen abzielen, entscheidende Einzelheiten aber außen vor lassen.


Erstaunen über „plötzliche Empörung“
„Ich verstehe ehrlich gesagt die plötzliche Empörung vieler Politiker nicht. Die Probleme sind seit Jahren bekannt und wurden auf der politischen Agenda wissentlich zurückgestellt“, sagt Fuhrmann. „Wettbewerb wird in unserer Branche schon lange nicht mehr über Service, Qualität und Innovation betrieben, sondern über den Preis. Das geschieht dann auf dem Rücken der Mitarbeiter, zum Beispiel durch die Anwendung von Gefälligkeitstarifverträgen oder vorsätzlich falschen Eingruppierungen. Letztendlich muss auch der Steuerzahler für diese Praktiken gerade stehen, erhält doch aktuell knapp jeder Zehnte der rund 500.000 Zeitarbeiternehmer zusätzlich zu seinem Gehalt ergänzende Sozialleistungen.“ (45.646 Personen, Bundesagentur für Arbeit, 12/09)

Unterscheidung zwischen „ausgelagerter“ und „regulärer“ Zeitarbeit unredlich
Die aktuelle Debatte um die Auslagerung von Mitarbeitern in eine Zeitarbeitsgesellschaft hat für Fuhrmann einen faden Beigeschmack. „Sicherlich ist es dieses Vorgehen unhaltbar, allerdings wird dabei vergessen, dass schon vor Schlecker zehntausende Menschen zu den gleichen oder noch niedrigeren Löhnen in deutschen Zeitarbeitsfirmen beschäftigt waren. Für mich macht es keinen Unterschied, ob ein Zeitarbeiter aus einer Festbeschäftigung ausgelagert wurde oder vorher arbeitslos war. Unwürdige Bezahlung ist und bleibt unwürdige Bezahlung“, unterstreicht Fuhrmann.

Kein Einzelfall dank williger Helfer
Im ZDF entgegnete Unionsfraktionschef Volker Kauder der Moderatorin Maybrit Illner auf die Frage, ob es sich bei Schlecker um einen Einzelfall handele: „Es wird immer locker gesagt es sind viele. Wenn es von 8.000 Zeitarbeitsfirmen drei, vier oder fünf sind, wären es fünf zu viel.“ Für Fuhrmann haben diese Zahlen wenig mit der Realität in der Branche zu tun: „Schlecker, AWO, Deutsche Bahn, Asklepios, Globus und Deutsche Telekom, das sind schon sechs große Unternehmen, die Mitarbeiter in Zeitarbeit ausgliedert haben. Für diese und ähnliche Manöver fanden Arbeitgeber auch schon in der Vergangenheit willige Helfer, beispielsweise in Form von Christlichen Gewerkschaften mit denen sie Gefälligkeitstarifverträge abschlossen.“

Verbandszugehörigkeit kein Qualitätsmerkmal
Die anhaltenden Diskussionen über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) und der Fall Schlecker verunsichert nicht nur Zeitarbeitsbranche sondern auch deren Kunden. „Einige der größten Zeitarbeitsfirmen in Deutschland stellen sich nach außen als Anwender der DGB-Tarifverträge dar, sind aber praktischerweise auch an Unternehmen beteiligt, die nach Christen-Tarifverträgen entlohnen. Diese so genannten Doppel-Anwender sind ebenso wenig wie Schlecker ein Einzelfall und zeigen deutlich, dass die Zugehörigkeit eines Personaldienstleisters zu einem bestimmten Verband nicht zwangsläufig etwas über dessen Qualität aussagt“, verdeutlicht Fuhrmann und fügt an: „Das durch die IQZ an sauber arbeitende Zeitarbeitsfirmen verliehen Qualitätssiegel Zeitarbeit ist momentan die einzige Orientierungshilfe für Kundenbetriebe, die sicher gehen wollen einen Personaldienstleister zu beauftragen, der seine Mitarbeiter nach festgelegten Kriterien, oberhalb aller gültigen Tarifverträge, entlohnt.“

Lohndumping durch falsche Eingruppierung
Ein weiteres Schlupfloch in der Tarifanwendung besteht in der falschen Eingruppierung von Mitarbeitern. „Bei einigen Unternehmen ist es gängige Praxis Mitarbeiter falsch einzugruppieren. Ein Facharbeiter ist dann zwar unter DGB-Tarif beschäftigt, wird aber als Helfer bezahlt und entsprechend entlohnt. Viele Mitarbeiter lassen das aus Angst um ihren Job mit sich machen“, weiß Fuhrmann. An dieser Stelle helfe dann auch kein Mindestlohn, sondern nur noch die Kontrolle von unabhängiger Stelle.

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Unternehmenskontakt:
I.Q.Z. Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH
Würbenthaler Str. 2
71065 Sindelfingen
Geschäftsführer: Norbert Fuhrmann
Tel.: 07031 43737-11
Internet: www.iq-z.de



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