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Zugriff auf Krankheiten, Fehltage oder Teilnahme an Streiks bei ELENA fürs Arbeitsamt einsehbar ?



Projekt ELENA: „Monitor“-Bericht führt in die Irre – Nürnberg (ots) – Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wehrt sich gegen den gestrigen Bericht des ARD-Magazins „Monitor“ über das Projekt ELENA („Elektronischer Entgeltnachweis“). In dem Bericht wird ein fiktives Beratungsgespräch im „Arbeitsamt der Zukunft“ mit Schauspielern nachgestellt. Die in dieser Szene enthaltenen Behauptungen sind falsch und unrealistisch. „Mit diesem Bericht werden lediglich Ängste geschürt“, sagt BA-Vorstand Raimund Becker.


In der Spielszene wird behauptet, ein Arbeitsvermittler könne in Zukunft bei einem Beratungsgespräch auf sensible Arbeitnehmerdaten wie beispielsweise Krankheiten, Fehltage oder Teilnahme an Streiks zugreifen. „Das ist aus der Luft gegriffen“, sagt Raimund Becker. „Wir erhalten aus ELENA nur die Daten, die wir für die Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages zur Leistungsgewährung brauchen. Ein Arbeitsvermittler wird auch künftig nicht wissen, ob ein Kunde krank ist oder Mitglied im Betriebsrat war.“

Die BA erhält aus dem ELENA-Verfahren nur die Daten, die sie auch heute schon in Papierform als Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers erhält. Alle weiteren Angaben, die für andere Stellen (z.B. Rentenversicherung oder Wohngeldstellen) erhoben werden, sind für die BA überhaupt nicht einsehbar.

Die Daten aus ELENA können auch nicht, wie „Monitor“ unterstellt, von BA-Mitarbeitern unkontrolliert abgerufen werden. Zum Laden der Daten sind nur bestimmte Mitarbeitende der BA berechtigt, die die Leistungsauszahlungen berechnen. Und auch sie können die Daten nur im Beisein des Kunden mit dessen Kundenkarte herunterladen. Ein Arbeitsvermittler nutzt heute schon die Arbeitsbescheinigung nicht für den Vermittlungsprozess, da er diese Informationen für seine Arbeit nicht benötigt.

Die BA hat während der Entwicklung von ELENA das federführende Bundeswirtschaftministerium darauf hingewiesen, dass bestimmte Daten für sie unerheblich sind (beispielsweise Angaben zu rechtswidrigen Streiks) und sie diese nicht erhalten will. „Ich möchte auch festhalten, dass ELENA kein Projekt der BA ist“, sagt Raimund Becker, „sondern ein Projekt des Bundes, mit dem Bürokratie abgebaut werden soll.“

Die öffentliche Diskussion um ELENA übersieht auch, dass – zumindest was die Arbeit der BA angeht – deutliche Vorteile bei den Kunden liegen. Dadurch, dass künftig die wesentlichen Angaben zur Berechnung der Leistungen im Falle einer Arbeitslosigkeit vorliegen, kann die Auszahlung von Arbeitslosengeld ohne Zeitverzögerung erfolgen. Beim heutigen (Papier-)Verfahren müssen Kunden teilweise mehrere Wochen warten, bis sie von ihrem Arbeitgeber die nötigen Unterlagen erhalten.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
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