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Zur Ablehnung des Antrags auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags in der Branche Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen



Regierung lehnt Mindestlohn für Weiterbildungsbranche ab
Zur Ablehnung des Antrags auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags vom 12. Mai 2009 in der Branche Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II und SGB III erklären die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme sowie der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst-Dieter Rossmann:

Die Weiterbildung bleibt ein Paradies für unseriöse Billiganbieter – dank Frau von der Leyen. Das Nein der Regierung zum Mindestlohn in der Weiterbildung ist ein Skandal – und völlig unnötig dazu. Es gab keinerlei Widerstand gegen diesen Tarifvertrag, es gibt keinen konkurrierenden Tarifvertrag. Sogar die Bundesanstalt für Arbeit hat bereits mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung gerechnet und ihre Ausschreibungsbedingungen entsprechend angepasst. Nun heißt es: Außer Spesen nix gewesen.

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Die Regierung hat offenbar keine Ahnung von der Öffentlichkeit, wenn sie am Vorliegen eines öffentlichen Interesses zweifelt. Ursula von der Leyen zeigt damit wieder einmal, dass man sich nicht auf ihre Aussagen verlassen kann. Der ständige Verweis auf die Bedeutung von Bildung ist nichts als heiße Luft.

Gute Bildung braucht Qualität. Qualität hat ihren Preis. Das gilt immer, aber vor allem auch bei den Bildungsanbietern im SGB II und SGB III. Es kann nicht sein, dass Arbeitssuchende fit gemacht werden sollen für den Arbeitsmarkt von Leuten, die trotz Hochschulabschluss häufig nur 1400 bis 1800 Euro brutto verdienen.

Die Entscheidung von der Leyens ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten im Weiterbildungssektor.



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